Kosten
VÖ = verl. Öffnungszeit
* -die Kindergartenbeiträge werden nach der Anzahl der Kinder unter 18 Jahren im
Haushalt lt. Melderegister (im Zweifel Kindergeldbezieher) bemessen.
Bei erkennbar abweichendem Konzept bzw. abweichenden Öffnungszeiten gelten die
Gebühren als Empfehlung